Oeliden Steuerberater Jahresabschluss

Jahresabschluss

Die Vorschriften über die Erstellung des Jahresabschlusses nach deutscher Rechnungslegung ergeben sich aus dem Handelsgesetzbuch (HGB). Abhängig von der Kaufmannseigenschaft und der jeweiligen Unternehmensform umfasst der Jahresabschluss mehrere Bestandteile. Kapitalgesellschaften haben eine Bilanz, eine Gewinn- und Verlustrechnung, einen Anhang und ggf. einen Lagebericht aufzustellen. Darüber hinaus ist der Jahresabschluss im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Einzelunternehmen und Personengesellschaften sind zur Aufstellung einer Bilanz und einer Gewinn- und Verlustrechnung verpflichtet.

Mit größter Sorgfalt erstellen wir Ihren Jahresabschluss und beraten Sie gerne bei der Ausübung von Wahlrechten und Erleichterungsmöglichkeiten.